Waffengesetz

Was steht im Waffengesetz?

Die wichtigsten Fragen zum deutschen Waffengesetz (WaffG) einfach beantwortet.

 

Was ist das Waffengesetz, abgekürzt „WaffG“?

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt im Kern, wer Waffen in welcher Form handeln, besitzen sowie nutzen darf und wie sie aufzubewahren sind. In der kurzen Version regelt das Waffengesetz schlicht und einfach das Waffenrecht. Die Rede ist dabei nicht nur von Schusswaffen und deren Munition. Vielmehr zählen auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen sowie Sprühvorrichtungen dazu und werden vom Gesetz eingeschlossen.

 

Was ist laut dem WaffG bei der Aufbewahrung zu beachten?

Schusswaffen, Munition und als Waffen zu gebrauchende Gegenstände laut §1 sind stets in einem Waffenschrank aufzubewahren. Bei der Auswahl des Waffenschranks kommt es insbesondere auf die Menge und Art der Waffen an. 

Klasse 0

(Gewicht bis 200 Kilogramm)

Klasse 0

(Gewicht ab 200 Kilogramm)

Klasse 1

(gewichtsunabhängig)

 Langwaffen in unbegrenzter Anzahl

  Maximal 5 Kurzwaffen

  Munition in unbeschränkter Menge oder Extra-Munitionsschrank

  Langwaffen in unbegrenzter Anzahl

  Maximal 10 Kurzwaffen

  Munition in unbeschränkter Menge oder Extra-Munitionsschrank

  Langwaffen in unbegrenzter Anzahl

  Kurzwaffen in unbegrenzter Anzahl

  Munition in unbeschränkter Menge oder Extra-Munitionsschrank

Die Waffen dürfen nur ungeladen gelagert werden.

Der Waffenschrank ist laut WaffG an einem dauerhaft bewohnten und bewachten Ort aufzustellen. Möchten Sie den Waffenschrank an einem abgelegenen Ort aufstellen, dann muss er ausnahmslos die Klasse 1 aufweisen und darf höchstens drei Langwaffen beinhalten. Kurzwaffen und Munition dürfen ihn ihm nicht aufbewahrt werden.

Eine Verankerung des Waffenschranks ist nicht mehr verpflichtend. Im neuen Waffengesetz gibt es keinen Passus zur Verankerung.

Beachten Sie aber, dass es immer sinnvoll ist, den Waffenschrank zu verankern (Hinweis Sogrfaltspflicht, §36 WaffG). Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz.

Sofern Sie sich für einen Waffenschrank mit Schlüssel entscheiden, ist zu beachten, dass der Schlüssel stets „an der Frau / am Mann“ sein oder in einem Extra-Tresor mit Zahlenschloss aufzubewahren ist. Ob der separate Tresor den selben Widerstandsgrad aufweisen muss wird oft diskutiert. Das   Verwaltungsgericht Köln führt dazu wie folgt aus. Gehen Sie nicht leichtfertig mit der Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels um und besprechen Sie die individuelle Lösung bestenfalls mit der lokalen Waffenbehörde.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Waffengesetz und Waffenrecht?

Prinzipiell besteht nur ein formeller Unterschied zwischen dem Waffengesetz und dem Waffenrecht. Während das Waffenrecht nur die tatsächlichen Bestimmungen zum Handel, Gebrauch und Besitz von verschiedenen Waffen umfasst, schreibt das Waffengesetz diese verbindlich fest. Man könnte das Waffenrecht demnach auch als das Große-Ganze bezeichnen und das Waffengesetz als den schriftlichen Teil davon.

 

Warum muss sich jeder an das Waffengesetz halten?

Das Waffengesetz wurde ins Leben gerufen, weil Deutschland als Staat in der Pflicht steht, seine Bürger zu schützen. Von Waffen verschiedenster Arten geht eine enorme Gefahr aus. Darum hat man genauestens bestimmt, wer in Deutschland eine Waffe besitzen und nutzen darf, wer mit ihnen handeln darf und wie sie aufzubewahren sind. Das zahlt auch positiv auf den illegalen Waffenhandel ein.

Das Ziel des Ganzen ist es immer, das Risiko eines dramatischen Zwischenfalls zu reduzieren. Leute, die sich nicht an die Bestimmungen halten, dürfen per se keine Waffen besitzen. Sie stellen einen Risikofaktor dar. Ob man dabei „im Gegensatz zu vielen anderen vernünftig ist“ oder nicht, zählt vor dem Gesetz nicht. Jeder hat sich schlicht und einfach sowie ausnahmslos an die Regeln zu halten. 

 

Seit wann besteht das deutsche Waffengesetz?

Das offizielle deutsche Waffengesetz ist erstmals am 01.01.1973 in Kraft getreten, und zwar in der Fassung vom 19.09.1972. Natürlich hat es aber schon weit vorher erste Waffenregelungen gegeben. Aktuell ist das Regelwerk von 1973 heute nicht mehr.

Vor allem nach den Ereignissen von 9/11 sowie nach innerdeutschen Vorkommnissen wurde es immer wieder verschärft. Ein Beispiel für diese Vorkommnisse sind der Amoklauf von Winnenden 2009.

Die letzte Änderung des Waffengesetzes wurde zum 06.07.2017 vorgenommen und ist bis heute bindend.

 

Wo ist das Waffenrecht und Waffengesetz zu finden?

Sie finden das komplette Gesetz (WaffG §1 bis §60 + Anlagen) online beim   Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.  

Wesentliche Inhalte im Abschnitt 1 WaffG

§1

Was ist eine Waffe?

  Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände

  Gegenstände, die dazu bestimmt sind oder dazu bestimmt werden können, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen

§2

Wer darf eine Waffe besitzen?

  Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie einen Waffenschein besitzen

§3

Ausnahme von §2

  Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses auch mit Waffen umgehen

Wesentliche Inhalte im Abschnitt 2 WaffG

§4

Welche Voraussetzungen sind für eine Waffenerlaubnis / einen Waffenschein prinzipiell zu erfüllen?

  Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und §5 bis §8 erfüllen (siehe nächste Zeilen)

  Die Person muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro für Personen- und Sachschäden nachweisen können

§5

Wer besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit, um einen Waffenschein zu erhalten, nicht?

  Personen, die schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden (Ausnahmen bestehen, wenn die Personen vor mehr als 10 Jahren das letzte Mal verurteilt wurden)

  Personen, bei denen von außen Grund zur Annahme besteht, dass sie die Waffen missbrauchen oder anderen nicht befugten Personen aushändigen könnten

  Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen eines Waffengesetzverstoßes schon mindestens einmal zu mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt wurden

  Personen, die Mitglied eines verbotenen Vereins oder einer verfassungswidrigen Partei sind oder es mal waren

§6

Wer besitzt die persönliche Eignung, um einen Waffenschein zu erhalten, nicht?

  Personen, die geschäftsunfähig, psychisch krank, alkoholabhängig oder drogenabhängig sind oder aus anderen Gründen nicht verantwortungsbewusst mit einer Waffe umgehen können

§7

Prüfungspflicht

  Wer einen Waffenschein erhalten möchte, muss sich einer Prüfung unterziehen, um die Sachkunde nachzuweisen

§8

Bedürfnis zur Schusswaffe

  Es erhalten nur Personen das Waffenrecht, die ein bestimmtes Bedürfnis einer Schusswaffe haben (beispielsweise Jäger oder Sportschützen)

§9

Ausnahmen von §8

  Inhaltlich schwer wiederzugeben, da es sehr individuelle Fälle betrifft

§10

Was erlaubt einem die Waffenbesitzkarte und wann ist diese einzuholen?

  Die Waffenbesitzkarte erlaubt einer Person, bestimmte erlaubnispflichtige Waffen zu erwerben, zu besitzen und zu nutzen

  Sie ist einzuholen, sobald erlaubnispflichtige Waffen erworben werden sollen oder durch Vererbung direkt in den Besitz einer Person kommen

§11

Was ist, wenn man im Ausland wohnt und in Deutschland eine Waffe nutzen möchte?

  Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen, dürfen eine Waffe in Deutschland nutzen, wenn sie die Waffen oder Munition im Wege der Selbstvornahme verbringen wird oder eine schriftliche / elektronische Erklärung vorliegt, dass und warum sie die Waffe besitzen sowie nutzen werden

§12

Wer muss keiner Erlaubnispflicht nachkommen, um Schusswaffen zu erwerben, zu führen und zu nutzen?

  Inhaltlich schwer wiederzugeben, da es sehr viele und sehr individuelle Fälle betrifft

Die dargestellten Paragraphen umfassen den Unterabschnitt 1 und 2 des zweiten Abschnitts im Gesetz. Die weiteren Inhalte bis hin zu Paragraph 60 und zu den Anlagen werden beim grundsätzlichen Aufbau des Gesetzes erwähnt.  

Achtung: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Im Rahmen unserer Arbeit als Waffenschrank Anbieter haben wir uns zwar intensiv mit den geltenden Waffengesetz / Waffenrecht beschäftigt, wir sind jedoch weder Jurist noch Waffenrechts-Experte. Dementsprechend können wir für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der von uns bereitgestellten Inhalte keine Haftung übernehmen. Bitte sprechen Sie immer mit Ihrer lokalen Waffenbehörde.