Der passende Standort
Gedanken für das Einfamilienhaus (dauerhaft bewohntes Gebäude):
Am besten stellen Sie den Waffenschrank, geschützt vor Blicken fremder Personen, im Keller auf. Ebenfalls kann der Waffenschrank hier schwer von möglichen Einbrechern die Treppe hoch transportiert und somit entwendet werden. Falls Kinder im Haus sind, sollten Sie den Waffenschrank aus der Reichweite der Kinder aufstellen.
Gedanken für das Mehrfamilienhaus (dauerhaft bewohntes Gebäude):
Hier empfiehlt sich auf jeden Fall vorab das Gespräch mit der lokalen Waffenbehörde. Der hier für Sie sichere Weg ist die Aufstellung in Ihrer Wohnung, da Sie hier dauerhaft wohnen und anwesend sind. Falls etwas mit Ihren Waffen passieren sollte, sind Sie in der Beweislast vorschriftsgemäß und dem Waffengesetz entsprechend gehandelt zu haben.
Gedanken für Unbewohnte Orte:
Hierzu zählen Jagdhütten, Schützenheime, Keller, Garagen und weitere. Sie sollten hier auf jeden Fall vorab die zuständigen Waffenbehörde konsultieren und die Sachlage abklären. Wichtig ist hier auch ein Gespräch mit der entsprechenden Versicherung.
In der Regel muss der Waffenschrank hier die Sicherheitsstufe 1 nach EN 1143-1 aufweisen. Trotz der maximalen Klasse 1 dürfen Sie nur maximal 3 Langwaffen und keinerlei Kurzwaffen oder Munition in dem Schrank aufbewahren.
Warum ist das so? Ganz einfach die Einbruchwahrscheinlichkeit an den genannten Ausnahmeorten wird höher bewertet und Sie werden einen Einbruch kaum bemerken und somit nicht schnell melden können. So wird ausgeschlossen, dass Diebe nicht an die gefährlicheren Kurzwaffen oder die passende Munition kommen.
